Osteopathie

Osteopathie ist eine ganzheitliche, manuelle Therapieform, bei der mit den Händen die zu ertastenden Gewebe untersucht und behandelt werden .
Bereits 1874 wurden die Prinzipien der Osteopathie durch den amerikanischen Arzt Dr. Andrew Taylor Still erkannt. Darauf basierend wurde die Osteopathie kontinuierlich weiterentwickelt.

Grundlegend ist Stills Annahme, dass dem Körper natürliche Selbstheilungskräfte innewohnen, die auf gut bewegliche und somit gut versorgte Strukturen angewiesen sind. Die Osteopathie geht davon aus, dass alle Gewebe sich gegenseitig beeinflussen und so eine untrennbare Einheit bilden. Aus diesem Grund ist es Ziel des Osteopathen Bewegungseinschränkungen im ganzen Körper aufzuspüren und diese zu behandeln.

Die Behandlungsansätze der Osteopathie verstehen sich als Ergänzung zur Schulmedizin. Immer mehr Fachärzte arbeiten mit Osteopathen zusammen.

Rechtslage

In Deutschland wird die Osteopathie als eine heilkundliche Therapieform gesehen, die nur von Ärzten oder Heilpraktikern ausgeübt werden darf. Dem Heilpraktiker ist es erlaubt Patienten ohne vorausgegangene ärztliche Konsultation zu untersuchen und zu behandeln. Der Begriff Osteopathie ist rechtlich (leider) nicht geschützt und darf auch nicht als Berufsbezeichnung geführt werden.

Die Berufsbezeichnung Heilpraktiker bedeutet, dass die Person eine schriftliche und mündlich-praktische Überprüfung beim Gesundheitsamt abgelegt hat, welche bestätigt keine Gefahr für die Volksgesundheit darzustellen. Andere alternative Therapieformen, wie z.B. Akkupunktur oder Homöopathie, sind nicht Bestandteil der Überprüfung zum Heilpraktiker sonder können als weitere Zusatzqualifikation erworben werden.

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